Wir informieren
Feuerpolizeiliche Beschau NÖ
Die feuerpolizeiliche Beschau ist in Niederösterreich durch den Gesetzgeber, das Land Niederösterreich, klar geregelt.
Die feuerpolizeiliche Beschau darf ausschließlich durch den für das Objekt zuständigen "öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer" durchgeführt werden und es liegen vom Gesetzgeber vorgeschriebene Tarife zugrunde.
- Download Rechtsvorschrift der Kosten
- Download Änderung der Kosten für 2018 - Landesgesetzblatt, 20.12.2017
- Download Änderung der Kosten für 2020 - Landesgesetzblatt, 17.12.2019
- Download Änderung der Kosten für 2021 - Landesgesetzblatt, 14.12.2020
- Download Änderung der Kosten für 2022 - Landesgesetzblatt, 9.12.2021
- Download Kosten der feuerpolizeilichen Beschau, Fassung vom 04.01.2024
- Download Höchsttarif 2024, RIS